Hallo,
mich würde es interessieren inwieweit man zu einer zügigen Durchführung eines VFR-freigegebenen Fluges verpflichtet ist.
Könnte man beispielsweiese unterwegs beschließen die Zielrute zu verlassen und z.B. einen kleinen Besichgigungs-Rundflug einzulegen, Stichwort Sehenswürdigkeiten. Oder gar auf einem anderem Flugplatz einen Touch and Go machen?
P.S. ich habe gestern bei der IQ-Show mitgeraten. Aber den Wert verrate ich nicht.
