Thema: Flugflächen
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Alt 05.09.2002, 15:21   #5
AlphaBravo
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Hallo,

ich komme nochmal auf das Thema zurück, weil ich es immer noch nicht ganz verstanden habe.

Ich habe schon mehrfach gelesen, dass westbound ab FL290 in 2000Fuß getrennt wird: z.B: 310, 350, 390... (A)
Und eastbound ab FL290: 330, 370... (B)

Was mir unverständlich ist:

ich dachte gerade und ungerade Flugflächen gelten nur bis FL290. Danach wird nicht mehr nach gerade und ungerade unterschieden sondern nur noch wie unter A) und B) verfahren.

Jetzt abgesehen von der neuesten RVSM-Regel.
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