Einzelnen Beitrag anzeigen
Alt 03.09.2002, 14:15   #42
Gandalf
Elite
 
Registriert seit: 10.11.2000
Beiträge: 1.171


Standard

Wenns schon die Straßenverkehrsordung zitierts dann bitte richtig und nicht selber schlussfoglerungen ziehen

§ 26a Abs. 1 lautet: (BGBl. I Nr. 92/1998)

,,(1) Die Lenker von Fahrzeugen des öffentlichen
Sicherheitsdienstes und der Militärstreife sind bei Fahrten, soweit
dies für die ordnungsgemäße Ausübung des Dienstes erforderlich ist,
an Halte- und Parkverbote, an Geschwindigkeitsbeschränkungen, an
Fahrverbote gemäß § 52 lit. a Z 1, Z 6a, Z 6b, Z 6c, Z 6d, Z 7a,
Z 7b, Z 8a, Z 8b und Z 8c und an die Verbote bezüglich des Zufahrens
zum linken Fahrbahnrand nicht gebunden. Sie dürfen auch Fahrstreifen
und Straßen für Omnibusse benützen. Sie dürfen dabei aber nicht
Personen gefährden oder Sachen beschädigen.''


Hier steht nirgends das Dienst = Einsatz ist.
Auch wenn die ausserhalb von Einsatzfahren dort stehen dürften so steht doch im ersten ganz klar und deutlich das sie personen nicht gefährden dürfen.



edit:
Rehtschreibfehler ausgebessert und sorry alte StVO von 1994 erwischt auf die von 98 geändert
____________________________________
Sex ohne Liebe ist besser als gar kein Sex.
(Hugh M. Hefner)
Gandalf ist offline   Mit Zitat antworten