@Gandalf
Ich hab nichts von Einsatzfahrzeug sondern von Einsatz geschrieben.
§ 26a StVO Fahrzeuge im öffentlichen Dienst
Lenker von Fz des öffentlichen Sicherheitsdienstes und..... sind bei Fahrten, soweit dies für die ordnungsgemäße Ausübung des Dienstes erforderlich ist (=Einsatz), nicht an Halte- und Parkverbote, an Geschwindigkeitsbeschränkungen, ..... gebunden.
Das Gendarmeriefahrzeug ist also berechtigt am Pannenstreifen gestanden....
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