@nasdag
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Meine Frage war eigentlich inwieweit ein polizeiauto gesichert sein muss bei so einer aktion
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Wenns am Pannenstreifen steht, muß es laut StVO nicht gesichert sein. Denn dort heißt es im § 89 Abs 2 (Kurzfassung):
mehrspuriges Fahrzeug auf Freilandstrasse und unübersichtlicher Strassenstelle, durch Witterung bedingter schlechter Sicht, Dämmerung oder Dunkelheit ..... durch Warneinrichtung anzuzeigen.....
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Anscheinend wird das ganze immer niveauloser und nur noch mit wenigen kann man normal diskuttieren ohne sich gleich als richter und henker aufzuspielen. ...Ich zuck auch manchmal aus, aber man könnte zumindest versuchen seine aussagen zu relativieren bzw sich zu entschuldigen.
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Upps
hab ich da Anlass zur Beschwerde gegeben??...
