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Alt 02.09.2002, 20:49   #7
Andre@s
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Das mit den 50 km/h liegt aber im Ermessen des jeweiligen Beamten, gelle. D.h. wenn der Polizist meint, daß du vielleicht zu unsicher unterwegs warst, oder allgemeingefährdend, oder irgend ein anderer Grund, kannst den Schein auch schon los sein, obwohl du bei weitem weniger schnell warst......


Nur so mal nebenbei. Und nein, ich bin kein Polizist, und kein Beamter, oä.
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lg. Wolfgang

Irren ist menschlich - um die Lage wirklich ekelhaft zu machen, benötigt man schon einen Computer...
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