Moin Jens ...
Zitat:
Nee mal im Ernst, wäre eine solche Kennung nicht möglich?
Wenn ja, warum?
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Eine solche Registrierung wäre nicht zulässig. Die Flugzeugregistrierungen werden in Deutschland nach Flugzeugklassen eingeteilt vergeben. Dabei identifiziert der erste Buchstabe nach dem "D-" die Klasse. Hier gelten folgende Einteilungen:
D-Axxx Luftfahrtzeug mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 20t
D-Bxxx dto, aber 14t - 20t
D-Cxxx dto, aber 5,7t - 14t
D-Exxx einmotorig, Gewicht kleiner 2t
D-Fxxx einmotorig, Gewicht 2,0t - 5,7t
D-Gxxx mehrmotorig, Gewicht kleiner 2t
D-Hxxx Drehflügler
D-Ixxx mehrmotorig, Gewicht 2,0t - 5,7t
D-Kxxx Motorsegler
D-Lxxx Luftschiffe
D-Mxxx Ultralights
D-Oxxx bemannte Ballone
D-1234 Segelflugzeuge