Moin Jens!
Vorschriften, Vorschriften - wir sind doch in Deutschland!
Die ersten beiden Buchstaben einer Kennung sind bei uns vom Gesetzgeber vorgeschrieben.
Zunächst das D - das ist klar, der zweite Buchstabe richtet sich nach dem maximalen Abfluggewicht des Flugzeugs - bei der Cardinal nunmal das E.
Dagegen können auch noch so gute Beziehungen nichts machen.
Ciao Marco EDDF