@LDIR
also wenn deine kündigung wirklich ungerchtfertig gewesen ist weil du deine downloadmenge auf das von chello bekanntgegebene maß redzuiert hast und du vielleicht darüber noch selbst aufzeichungen geführt hast dann hättest dich gegen eine kündigung schon wehren können, mit allen rechtsstaatlichen mitteln...
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