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Alt 21.08.2002, 13:37   #5
Cindy
Senatorin
 
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also ich denke du brauchst für beides keinen gewerbeschein.
wenn du wo freier mitarbeiter bist bist du selbstständig und kein gewerbetreibender. reparierst du pcs, wirst du wahrscheinlich dies auf werkvertragsbasis machen. das sind dann zwar einkünfte aus einem gewerbebetrieb, gewerbeschein brauchst dafür aber trotzdem keinen (EDV-Dienstleistungen).
Das einzige was halt ist du musst deine ausgaben/einkünfte bei der einkommenststeuererklärung nach selbständig und gewerbebetrieb aufteilen (prozentuell).
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Ich bin zwar nicht getauft, dafür aber geimpft
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Wenn es stimmt, dass Not die Mutter der Erfindung ist, dann ist mit Sicherheit Unvernunft die Großmutter der Verzweiflung
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