Hallo
meines Wissens nach brauchst für jede selbständige Arbeit eine behördliche Berechtigung.
Dann mußt du die Kammerumlage sowie die Sozialversicherung zahlen...
(Sozialversicherung kannst umgehen mit einem Bescheid, wenn du schon unselbständig versichert bist)
Einkommensteuer zahlst erst über eine gewisse Einkunft im Monat, früher waren das ATS 3.600,-/Monat. Bin leider nicht ganz up to date.
Du kannst aber deine Ausgaben im Rahmen der Arbeitsnehmerveranlagung geltend machen.
Zur behördlichen Berechtigung gabs ja jetzt einige Änderungen in der Gewerbeordnung. Aber auf alle Fälle denke ich, deine Arbeiten an Computern fallen unter ein freies Gewerbe, "Dienstleistungen im EDV-Bereich".
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