also gewährlistung = verkäufer muss beiweisen dass gerät hin ist bzw der fehler nicht schon beim ausliefern vorhanden war- seit anfang 2002 gilt das für 2 jahre wenns ab 2002 gekauft wurde
garantie - man selbst muss beweisen dass der fehler nicht durch einen selbst verschuldet wurde... -hamma in wire glernt

- also gewährleistung hat er glaub ich nicht mehr
werd mal ein schönes mail schicken und abwarten, zuerst mal höflich aber direkt bleiben
danke mal bin gespannt wie das ausgeht, ich hab ja mehrere freunde die mit gericom probs hatten aber es wollte ja keiner auf mich hören weil die ham so tolle angebote ...
