Kaufdatum?
hab wohl übersehen, dass der ursprüngliche Kauf wahrscheinlich noch 2001 erfolgte.
Da galt leider nur 1 Jahr Garantie und die Beweislast war auch umgekehrt. Das heisst, du musst beweisen, dass das Gerät defekt ist.
Sorry.
Aber die Sache mit der Wandlung des Vertrages war auch im letzten Jahr schon. Das heisst, du kannst auch nach "altem" Recht auf einer Wandlung bestehen, wenn das Gerät nicht innerhelb einer schriftlich gesetzten Frist einwandfrei funktioniert.
cu
whisper
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Ein Computer ist auch nur ein Mensch
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