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Alt 12.08.2002, 08:32   #4
whisper
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WILLKOMMEN

Willkommen im Klub der unzufriedenen PC Käufer !!!

Ich spreche aus Erfahrung, das kannst Du mir glauben.
Aber: Nach dem neuen Gewährleistungsrecht hast Du 2 Jahre Garantie. Die Beweislast, dass das Gerät einwandfrei funktioniert, liegt bei der Firma. Setze anlässlich der nächsten Reparatur eine schriftliche Frist, bis zu der das Gerät funktionieren muss, ansonsten bestehst Du auf einer Wandlung des Vertrages. Funktioniert das Gerät nach dieser Frist wieder nicht, kannst Du auf der Wandlung des Vertrages bestehen, der Firma das Gerät zurückgeben und Dein Geld zurückfordern.

Hoffe das hilft,

cu
whisper
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