| 
				  
 ich glaube ihr verwechselt da die garantie mit der gesetzlichen gewährleistung.
 am anfang kommt die gesetzliche gewährleistung, die ist wie der name schon sagt eine gesetzlich vorgeschriebene verpflichtung des händlers, der dir die ware verkauft hat. die muss er erfüllen und zwar ohne jegliche zusatzkosten.
 
 nach ablauf der gesetzlichen gewährleistung kommt die garantie zu tragen. diese ist eine freiwillige leistung des herstellers. da gibts keine regeln, da kommt es wirklich auf das kleingedruckte an. das kann sich jeder hersteller so drehen wie er es braucht. und da es eine leistung des herstellers und nicht des händlers ist, ist es üblich und rechtlich in ordnung daß der händler auch eine bearbeitungsgebühr dafür verlangt.
 
 bis zum letzten jahr war die gewährleistungszeit allgemein 1/2 jahr, ab heuer durch eu-recht 2 jahre. wobei im ersten halben jahr der händler nachweisen muss, daß der defekt durch verschulden des kunden eingetreten ist.
 
 die gesetzliche gewährleistung würde ich mir in der regel beim händler holen, wenn nicht bessere regelungen wie z.b. ein vorort-service mit austausch auf ein neugerät vorhanden sind. aber wenn die disk nur noch garantie hat, würde ich sie unbedingt an ibm einschicken. details siehe oben den link von karl. damit vermeidest du wartezeiten, zusätzliche probleme durch zusätzliche beteiligte und unnötige zusatzkosten.
 
 alles klar ?
 |