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Alt 16.12.2000, 16:25   #7
davinci
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@walt1

Zitat "

23.11.2000

Bundeskabinett übergeht Bedenken von Datenschützern

München (tt) – Das Bundeskabinett hat in seiner heutigen Sitzung den geänderten Entwurf der Telekommunikations-Datenschutzverordnung (TDSV) beschlossen, welche die bisherige Verordnung aus dem Jahre 1996 ablöst. Nach Verkündung im Bundesgesetzblatt tritt diese unverzüglich in Kraft. In dem neuen Entwurf wurden die Änderungswünsche des Bundesrates berücksichtigt.
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Der Entwurf enthält ferner einen Passus, nach dem die Invers-Suche (Teilnehmer-Suche anhand der Rufnummer) in Telekommunikations-Verzeichnissen (Telefonbuch-CD-ROMs) unzulässig ist.

Zitat Ende.

Da wir doch ziemlich starke Ähnlichkeiten in der Gesetzgebung haben, hatte ich angenommen, daß das bei uns auch so gehandhabt wird. Laß mich aber gerne vom Gegenteil überzeugen.


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