27.07.2002, 20:27
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#7
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Großmeister
Registriert seit: 06.08.2001
Ort: Wien
Beiträge: 5.077
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Garantie:
Zitat:
Verpflichtet sich ein Unternehmer gegenüber einem
Verbraucher, für den Fall der Mangelhaftigkeit der Sache diese zu
verbessern, auszutauschen, den Kaufpreis zu erstatten oder sonst
Abhilfe zu schaffen (Garantie), so hat er auch auf die gesetzliche
Gewährleistungspflicht des Übergebers und darauf hinzuweisen, dass
sie durch die Garantie nicht eingeschränkt wird. Der Unternehmer ist
an die Zusagen in der Garantieerklärung und an den in der Werbung
bekannt gemachten Inhalt der Garantie gebunden.
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Gewährleistung:
Zitat:
Wer einem anderen eine Sache gegen Entgelt überlässt,
leistet Gewähr, dass sie dem Vertrag entspricht. Er haftet also
dafür, dass die Sache die bedungenen oder gewöhnlich vorausgesetzten
Eigenschaften hat, dass sie seiner Beschreibung, einer Probe oder
einem Muster entspricht und dass sie der Natur des Geschäftes oder
der getroffenen Verabredung gemäß verwendet werden kann.
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