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Alt 27.07.2002, 20:09   #5
maxb
Großmeister
 
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Mein Computer

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ich hab' den WCM artikel auch heut' gelesen.

Zitat:
ABGB § 932.(2) Zunächst kann der Übernehmer nur die Verbesserung oder den Austausch der Sache verlangen, es sei denn, dass die Verbesserung oder der Austausch unmöglich ist oder für den Übergeber, verglichen mit der anderen Abhilfe, mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden wäre.
Zitat:
WCM (PeCee)...Wichtig ist auch das kleine Wörtchen "oder" im ersten Satz des Absatzes. Der Kunde entscheidet, ob er Verbesserung oder Austausch wünscht...
Aus dem Wort "oder" einen Rechtsanspruch auf einen Austausch abzuleiten halte ich auch eher für eine persönliche Interpretation des Authors.

grüße
maxb

PS: der §924 wurde überhaupt falsch oder nicht sinngemäß interpretiert
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