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Punkt 21: Verpflichtungen von Wiederverkäufern:
Wiederverkäufer sind verpflichtet, alle aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen sich ergebenden Verpflichtungen ihren Kunden aufzuerlegen. Wiederverkäufer haften der TA für alle aus der Unterlassung dieser Verpflichtung ergebenden Schäden.
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Ich habs eh weiter oben schon mal angesprochen, aber scheinbar hats niemanden interessiert.
Widerspricht sich da ned was ? Kann mir des wer erklärn ?
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mfG, der kleine freche Pinguin
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