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Alt 22.07.2002, 15:40   #70
Hanneman
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und was ist daran bitte so schlimm?

da sucht jemand einen Aon Complete Zugang , na und?

oder handhabt IHR (nehme an du bist Mitarbeiter oder eng verbunden) den Besitz von AON Complete als unzumutbar und die Weitergabe als Verbrechen?

Auch die TA muss dienstleistungsorientiert denken - wenn jemand seinen Dienst gerne an jemanden weitergeben möchte , so sollte dies möglich sein.
AFAIK ist die Weitergabe in den AGBS nicht untersagt.
Ich kann es verstehen , wenn die TA etwas dagegen unternehmen will, wenn sich 3 unterschiedleiche Personnen den Zugang teilen, doch ist dies technisch sicher besser realisierbar, indem nur eine Einwahl gleichzeitig erlaubt wird, oder betreffende Personen, die mit ihrem Complete Zugang Missbrauch betreiben zu loggen und einzeln anzuschrieben.
Ich sehe dies hier eher so, dass man die Leute von AON Complete vertreiben will. Mangels Alternativen ist dies für mich der Missbrauch des Monopols.
Allerdings wird man auf diese Weise vergraulte Kunden nicht halten können - bei der sich erstbietenden Möglichkeit sind sie weg.


Für mich würde eine gute Lösung so aussehen:
nur eine gleichzeitige Einwahl möglich
um dem Vermieten des Accounts Einhalt zu gewähren:
Einwahl von anderem Ort nur dann, wenn auf den selben Teilnehmer angemeldet (ähnlich Tic /Tac)
oder ein "Nummernupgrade" : pro zusätzlicher Einwahlnummer, die freigeschaltet wird, eine zus. Pauschalgebühr


auch die Begründung "Leitungsprobleme" ist fadenscheinig: wenn man klipp und klar sagt, man möchte Trittbrettfahrer und das Vermieten des Accounts bekämpfen, dann klipp und klar sagen und nicht um den heissen Brei herumreden
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