@ Fery Ultra :
Ja genau und außerdem ist im Absatz 21 der AGB davon die Rede, daß man, wenn man als Wiederverkäufer des complete-Pakets auftritt, den Käufern die Bedingungen (eben dieser AGBs) klar und deutlich verständlich machen muß.
Wiederverkäufer !!!!
Also account nicht nur teilen, sondern sogar wiederverkaufen !
Natürlich darf es dabei zu keinen Mehrfacheinwahlen kommen, das ist völlig klar bei der Sache.
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mfG, der kleine freche Pinguin
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