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Alt 12.07.2002, 15:53   #11
Excalibur33
Elite
 
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Er hat eine Verwaltungsübertretung begangen, bei der eine Ersatzarreststrafe möglich ist, (im Nichteinbringungsfall)
Frag ihn nach den Details, schicks mir per PM. Wennst willst, könnt ich ihm den Einspruch schreiben. Er kann den sogar per Email einbringen!Wichtig sind die Beweise und die Fristen!!!
Wenn er das Verfahren durchzihet, und es wird eingestellt, braucht er das Abschleppen nicht bezahlen, oder kann, wenn er bereits bezahlt hat und ungerechtfertigt abgeschleppt wurde, das Geld zurückverlangen!
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