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Alt 12.07.2002, 15:45   #9
Excalibur33
Elite
 
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Zitat:
2. instanz = anwaltspflicht ? oder?
Nix da, ist ein Verwaltungsverfahren, mit 2 Instanzen.
1. Polizei oder Parksheriff(Direktion)
2. Wr. Landesreg.
Beides kann er schriftlich machen! OHNE Anwalt!!
Welcher Bez.?
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