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Alt 12.07.2002, 16:41   #8
cal
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Zitat:
Original geschrieben von Excalibur33
@cal:
Ich würd deinem Freund anraten, sofort einen Einspruch auf die Strafe zu schreiben, eingeschrieben!, und gleich als Beweisden Meldezettel dazukopieren. Eventuell Foto von Einfahrt!. Wichtig vor allem: Frist nicht versäumen, falls Urlaubszeit länger als 14Tage, Beweise erbringen. Hotelreservierung oder Flugtickets. Ist es schon länger her, Neuaufnahme aus obigen Grund beantragen. Ist ein Verwaltungsverfahren, bei dem die Glaubwürdigkeit des Einspruchwerbers genauso bemessen werden muss, als die des Meldungslegers(auch wenns Ma -Beamter ist)Wird in 2. Instanz meistens eingestellt. Falls nicht, kommen höchsten 10% der Strafe als Bearbeitungsgebühr dazu! Ausserdem könnte er in 2. Instanz gegen die Höhe Berufung einlegen.
Kenn mich im VStG sehr gut aus.
mfg Excal

2. instanz = anwaltspflicht ? oder?

der gute mann hat keine rs-vers..
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