Zitat:
Original geschrieben von pc.net
am besten mal beim volksanwalt nachfragen ... der blaue wird den roten im magistrat gleich mal den marsch blasen 
im ernst: ich weiß jetzt nicht wie die rechtslage in wien ist, aber normalerweise muss das abschleppen ja der vor dessen einfahrt geparkt wird veranlassen. aber in wien fahrn ja die abschlepp-wagen spazieren und schleppen sogar schon auf verdacht ab ... wien ist halt anders ... er soll mal den weg zum volksanwalt auf sich nehmen und dort kann ihm vielleicht geholfen werden ...
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mein verdacht war ja, das ein missliebiger nachbar, zufällig ma-beamter

und in der ganzen umgebung hochangesehen (reiner sarkasmus) angerufen hat und die garage als die seine ausgegeben hat.
nur wie beweisen?