Einzelnen Beitrag anzeigen
Alt 11.07.2002, 20:52   #9
Sloter
Inventar
 
Registriert seit: 05.01.2000
Beiträge: 3.812


Standard

Bei Fotos mit Personen ist das so eine Sache.

Wenn die Person eindeutig zu erkennen ist, brauchst du eine Einverständniserklärung der person das du das Bild veröffentlichen darfst.

Ausnahme ist zb. wenn du eine Kirche fotografierst und da läuft zufällig einer vorbei.

Personen in befänglicher Situation (Saufgelage) können beim veröffentlichen eine Menge Probleme bereiten.
Solche Schnappschüße würde ich nur mit Einverständniserklärung der Personen veröffentlichen.

Sloter
Sloter ist offline   Mit Zitat antworten