Korrekt.
Zitat:
Begriffsbestimmungen
§ 3. Im Sinne dieses Bundesgesetzes bedeuten:
1. Dienst der Informationsgesellschaft: ein in der Regel gegen
Entgelt elektronisch im Fernabsatz auf individuellen Abruf des
Empfängers bereitgestellter Dienst (§ 1 Abs. 1 Z 2
Notifikationsgesetz 1999), insbesondere der Online-Vertrieb von
Waren und Dienstleistungen, Online-Informationsangebote, die
Online-Werbung, elektronische Suchmaschinen und
Datenabfragemöglichkeiten sowie Dienste, die Informationen über
ein elektronisches Netz übermitteln, die den Zugang zu einem
solchen vermitteln oder die Informationen eines Nutzers
speichern;
2. Diensteanbieter: eine natürliche oder juristische Person oder
sonstige rechtsfähige Einrichtung, die einen Dienst der
Informationsgesellschaft bereitstellt;
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http://ris.bka.gv.at/taweb-cgi/taweb...LE&t=doc3.tmpl
Für den Ag dürfte vor allem der letztes Absatz des Punkt 2. intressant sein. In dem moment, wo Du Benutzerdaten abspeicherst (also eine DVR-Nummer benötigst), bist Du ein Diensteanbieter, auf den das ECG zutrifft, auch wenn Du ein nicht-kommerzieller Verein bist.