So, jetzt habe ich meine dritte Mail an das FairUseTeam geschrieben, wenn diese genau wie die letzten zwei innerhalb von drei Werktagen unbeantwortet bleibt, gilt unlimitierter Download als vereinbart, und Chello hat keinen Rechtsanspruch auf meine Kündigung

Sollten die aber doch Antworten und mir ein maximales Downloadvolumen anbieten, gilt es für mich verbindlich NUR wenn eine Adresse genannt wird wo ich meinen Transfervolumen überprüfen kann.
Somit habe ich mich jetz gegen eine Kündigung rechtlich abgesichert.
Aber wie stehen die Chancen daß Chello antworten wird? Wahrscheinlich werden die mich für einen frechen Spinner ohne Rechtschutzversicherung halten. Das wird Lustig...
Stellt Euch mal folgende Situation vor: Ein Autohändler wirbt für Leasingautos ohne km begrenzung, woraufhin ein Kunde das Angebot annimmt und andere Händler die günstiger sind, nicht in betracht zieht weil diese km begrenzung haben. Der Kunde kauft das Auto und bekommt einen AGB Zettel, nach dessen studium ihm nichts auffälliges ins Auge Springt.
Einige Monate später kommt der Autohändler zu besuch und verschafft sich gewaltsam zutritt in die Garage, da es am Auto keinen einsehbaren km Zähler gibt, liest er den km Stand mit einem Spezialgerät aus, und meint dann, einen Beizettel (den der Kunde nicht bekommen hat) haltent: "Tut mir leid, sie haben das Auto zu viel beansprucht und sind übermäßig damit gefahren,"
Auf die Frage nach einem Limit oder wie man seinen Stand überprüfen kann, reagiert er nicht und nimmt den Kunden einfach den Wagen wieder weg.