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Alt 08.07.2002, 18:13   #4
jestofunk
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Auszug der AGB von European-Telekom

Zitat:
9.6 ETI ist zur teilweisen oder gänzlichen Einstellung der Leistungserbringung (Sperre des Dienstes) berechtigt, wenn der Kunde den bereitgestellten Dienst mißbräuchlich iSd § 75 TKG verwendet (z.B. bei Verstößen gegen das StGB, PornographieG, VerbotsG oder bei Gefährdung der öffentliche Ordnung oder Sicherheit); der Kunde der Aufforderung von ETI zur unverzüglichen Entfernung störender Endgeräte trotz Beeinträchtigung anderer Nutzer des Netzes oder Dienstes oder einer Gefährdung von Personen nicht nachkommt; es zu ungewöhnlich hoher Abfrage angemieteter www-Seiten, überproportionalem Datentransfer, oder zur Überschreitung der Nutzung als Einzelzugang (sofern eine solcherart eingeschränkte Nutzung vereinbart wurde) kommt; der Kunde wesentliche Vertragsbestimmungen verletzt, vor allem solche, die der Sicherheit der Funktionsfähigkeit des Dienstes oder dem Schutz der Rechte Dritter dienen.
Soviel zur Flaterate
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Sterben muß a\' jeder, aber drängen loß i mi net.[Bruno Kreisky]
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