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Alt 06.07.2002, 20:34   #6
Bengel
Inventar
 
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Da darf ich Dir widersprechen: Eine zwangsweise Registrierung ist schlicht rechtswidrig! Da hat schon Quick-Books Federn lassen müssen.... Die haben sich dann mit einer Anonymregistrierung aus der Affäre gezogen

Auch bestimmt der Urheber nicht die Umstände, wobei ich nicht weiß was Du nun genau meinst.

Mit dem Kauf der Software bin ich nicht nur Nutzer und Eigentümer einer CD/Diskette/..., sondern schlicht Rechteinhaber. Und zwar Rechte an der Programmlizenz die ich gekauft habe (natürlich nicht am Programmcode, Du vestehst was ich meine)

Ich kann und darf mit dem von mir erworbenen Programm machen was ich will (freilich nicht knacken, kopieren zu gewerblichen Zwecken..... auch hier ist ja klar was ich meine): weiterverkaufen, verschenken, am Desktop betreiben, am Laptop, was auch immer.

Ein Cookie ist eine Informationsdatei, auf die via Internet zugegriffen werden kann, daher gibt es im Rahmen von Rechner- und Datensicherheit die Möglichkeit solche zu unterbinden. Wird mir ein Cookie zum Betrieb eines Programmes zwingend vorgeschrieben, so ist die ein Eingriff in meine Rechnerintegrietät mir gegebenenfalls schwerwiegenden Folgen (Viren, Datenspionage, ...).

Es muß mir überlassenbleiben wann und wie ich meinen Rechner öffne oder Cookies akzeptiere. Da geht es nicht um Sittenwidrigkeit

Leider setzen sich fast alle Softwarehersteller über EU-Recht hinweg (MS besonders) und vergleichen sich im Falle von Klagen unter Ausschluß der Öffentlichkeit.
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