Wer Interesse hat:
http://www.ombudsmann.at/news/index.html
Irreführende Werbung?
Dieser Artikel kommt übrigens vom Verein für Konsumenteninformation und nicht vom Ombudsmann.
Ganz besonders interessant finde ich folgenden Abschnitt:
1) Irreführende Werbung kann derzeit vom VKI noch nicht mit Verbandsklage nach dem UWG verfolgt werden (Klagslegitimation erst ab 1.1.2001). Daher sollten diesbezügliche Beschwerden an die Arbeiterkammer Wien weitergeleitet werden. Wer aus irreführender Werbung aber als Verbraucher materielle Schäden erleidet, der kann – auch gestützt auf das UWG – Schadenersatz verlangen.
Da könnte es ja unter Umständen nächstes Jahr interessant werden. Die Arbeiterkammer muß sich naturgemäß weniger anstrengen, denn wir müssen unsere Ak-Beiträge sowieso zahlen, ob wir wollen oder nicht.