man beachte b) "auf dessen Anfrage"
d.h. eingeschrieben oder persönlich (vor zeugen) in empfang genommen
man beachte c) "oder wird eine solche trotz Mahnung verweigert"
d.h. eingeschrieben oder persönlich (vor zeugen) in empfang genommen und als mahnung erkenntlich
man beachte c) "Besteht der begründete Verdacht"
gehört, gesehen, gemessen oder von einem zeugen bestätigt
man beachte c) " Den Organen der Fernmeldebüros, die
sich gehörig ausweisen, ist zu diesem Zweck das Betreten der
Grundstücke oder Räume, in denen sich solche Anlagen befinden oder
dies zu vermuten ist, zu gestatten."
also wenn kein begründeter verdacht besteht, dann brauchst du ihnen auch den zutritt nicht zu gestatten. von vorteil wäre allerdings, wenn du kein telefon der TA hast, denn dann kommen sie über eventuell über ein hintertürl rein.
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