Zitat:
Original geschrieben von Lotussteve
ad 2.) Kann durchaus sein daß der zweiteres war, ich kann mich nicht mehr so genau erinnern...ausgewiesen hat er sich....und abweisen konnte ich ihn nicht, worauf er mich anwies, vorzuweisen, daß ich die Gebühren überwiesen habe,worauf ich hinwies, daß ich nichts aufzuweisen habe..... 
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naja, wenn mal wer das ist am besten zahlen
aber bitte nicht zuviel obrigkeitsdenken an den tag legen!
du kannst auch einen von einer bezirksverwaltungsbehörde rausschmeissen. das recht auf unversehrtheit deiner privatsphäre (oder wie immer das genau heisst) steht auch im verfassungsrang und rein die vermutung das du einen rundfunkempfänger besitzt nur weil du keinen angemeldet hat reicht nicht aus um (mit gewalt) in deine wohnung einzudringen.
allerdings wenn's die tür aufmachst und im hintergrund tönt grad das TV dann reicht das schon ...
