Zitat:
Original geschrieben von callas
1.) wenn du nachweisen kannst das es technisch umöglich ist bei dir den orf zu empfangen & der orf dir auch über digitalen sat empfang nicht helfen kann wirst du von der rundfunkgebühr befreit, obwohl kein rechtsanspruch besteht.
2.) die GIS hat kein zutrittsrecht zu deiner wohnung, egal was sie dir erzählen.
Die zuständige Bezirksverwaltungsbehörde dann allerdings schon:
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Hallo callas!
ad 1.) Mhmm, auf das angesprochen stellte der Herr das in Abrede....aber was soll der sagen
ad 2.) Kann durchaus sein daß der zweiteres war, ich kann mich nicht mehr so genau erinnern...ausgewiesen hat er sich....und abweisen konnte ich ihn nicht, worauf er mich anwies, vorzuweisen, daß ich die Gebühren überwiesen habe,worauf ich hinwies, daß ich nichts aufzuweisen habe.....
Ciao,
Steve
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