@kato: wenn du nachweisen kannst das es technisch umöglich ist bei dir den orf zu empfangen & der orf dir auch über digitalen sat empfang nicht helfen kann wirst du von der rundfunkgebühr befreit, obwohl kein rechtsanspruch besteht.
@lotussteve: die GIS hat kein zutrittsrecht zu deiner wohnung, egal was sie dir erzählen.
GIS:
Sie sind darüber hinaus befugt:
* Auskünfte über alle Tatsachen zu verlangen, die Grund Höhe und Zeitraum der Gebührenpflicht betreffen
* Meldungen und Änderungsmeldungen entgegen zu nehmen
* sich die Zahlung der Rundfunkgebühren nachweisen zu lassen
* Befreiungsbescheide auf deren Gültigkeit und auf die Einhaltung der Bestimmungen für die Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht zu überprüfen
* Sachverhaltsdarstellungen/Anzeigen an die zuständige Bezirksverwaltungsbehörde weiterzuleiten
Die zuständige Bezirksverwaltungsbehörde dann allerdings schon:
Die Bezirksverwaltungsbehörden sind berechtigt, das Bestehen einer Melde- und Gebührenpflicht nach dem Rundfunkgebührengesetz zu überprüfen. Den Organen der Bezirksverwaltungsbehörden, die sich ausweisen müssen, ist zu diesem Zweck das Betreten der Grundstücke oder Räume, in denen sich Rundfunkempfangseinrichtungen befinden oder dies zu vermuten ist, zu gestatten. Ihnen sind alle erforderlichen Auskünfte über das allfällige Bestehen einer Melde- und Gebührenpflicht zu geben. Urkunden, welche ein aufrechtes Teilnehmerverhältnis belegen, sind auf Verlangen vorzuweisen (z.B. Kontoauszug, Einzahlungsbeleg).
würde mich interessieren, wie das vor der verfassung hält
