naja, du zahlst ja nicht nur den orf... du zahlst ja eine rundfunkgebühr, meines wissens, bekommt das meiste davon ohnehin der finanzminister. sonst hättens das schon lange abschaffen können
Zitat:
§ 2. (1) Wer eine Rundfunkempfangseinrichtung im Sinne des § 1
Abs. 1 in Gebäuden betreibt (Rundfunkteilnehmer), hat Gebühren nach
§ 3 zu entrichten. Dem Betrieb einer Rundfunkempfangseinrichtung ist
deren Betriebsbereitschaft gleichzuhalten.
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