Zitat:
Original geschrieben von LoMaX
@ Ferry
welches sonderkündigungsrecht?
MfG
LoMaX
|
eine änderung der agb bedarf einer beidseitigen zustimmung(sonst könnten ja alle verträge ändern wie sie wollen).
wenn du dem nicht zustimmst hast du die möglichkeit den vertrag zu kündigen.
bei der nächsten änderung frage mal was wäre,wenn du die nicht anerkennst.
das ganze gibts auch bei den autoversicherungen,etc.
nur die wenigsten regen sich auf u. nehmen alles kommentarlos hin.....