Einzelnen Beitrag anzeigen
Alt 11.06.2002, 10:54   #19
c23
Veteran
 
Benutzerbild von c23
 
Registriert seit: 03.06.2002
Ort: Wr. Neustadt
Alter: 51
Beiträge: 379


c23 eine Nachricht über ICQ schicken
Ausrufezeichen

Hi there !

Garantie oder Gewährleistung besagt NICHT das Ware sofort umgetauscht werden muß oder soll, es besagt ja nicht einmal einen Umtausch !
Der Händler hat das Recht auf Mangelbehebung innerhalb einer angemessenen Zeit, sprich er kann die Ware auch zum Hersteller einsenden zwecks Rep ! Und Garantie gibt sowieso nur ein Hersteller (sprich wird auch repariert), diesen betrifft die Gewährleistung sowieso nicht.
Weiters betrifft Gewährleistung nur Mängel der Ware bei Übergabe, es wird (jetzt neu) allerdings angenommen das Mängel welche in den ersten 6 Monaten nach Kauf auftraten bereits auf Mängel bei Kauf zurückzuführen sind (außer der Händler/Hersteller beweist das Gegenteil, bei mech. Beschädigung zB !). Darüberhinaus (2 Jahre Gewährleistungsfrist) wird angenommen die Ware war bei Übergabe in Ordnung (somit kein Gewährleistungfall mehr) oder der Kunde beweist das Vorhandensein eines Mangels seit dem Kauf (Gutachten).

In diesem Sinne hat der Händler durchaus gerechtfertigt, ja sogar kulant (weil für Übernahme der Herstellergarantie keine Arbeitszeit/Transport verrechnet wurde) gehandelt !
____________________________________
So long, Andreas Kölner
Obmann Verein "c23 Computer, Gaming & more"
http://www.c23.at
~~ never play alone ~~
c23 ist offline   Mit Zitat antworten