Auszug aus den geschäftsbedingungen
22.1 Wenn im Vertrag nichts anderes bestimmt ist, wird der Vertrag auf unbestimmte Zeit abgeschlossen.
22.2 Sofern keine Mindestvertragsdauer vereinbart wird, kann der Vertrag grundsätzlich von jedem Vertragspartner jederzeit mit Wirkung zum Monatsletzten des folgenden Kalendermonats schriftlich gekündigt werden.
22.3 Der Vertrag kann von jedem Vertragspartner aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung aufgelöst werden. Ein wichtiger Grund liegt für UTA insbesondere in den in Punkten 23.1.1 bis 23.1.8 genannten Fällen vor.
mfg Excal
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