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Alt 21.05.2002, 15:58   #3
gleeful
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unten die juristisch korrekte definition. was ich damit konkret mein is einfach, dass sie mir eine defektes teil an ort und stelle austauschen und net versuchen die verpflichtung abzuwälzen. von wegen "das müssens dem hersteller schicken" oder "garantie trägt der hersteller" (hallo liebe fa. ACTRON!!!).


Gewährleistung ist die gesetzliche Haftung des Verkäufers oder Werkerstellers dafür, dass die Ware oder Leistung im Zeitpunkt der Übergabe keine Mängel hat. Auf ein Verschulden des Verkäufers oder Werkerstellers kommt es nicht an.

Definition Garantie
Im Unterschied zur Gewährleistung, die aufgrund des Gesetzes gilt, ist eine Garantie eine freiwillig gewährte Zusage, meist der Art, dass die Ware oder Leistung über die gesetzliche Gewährleistung hinaus, für eine bestimmte Zeit mangelfrei ist.

Wer ist verpflichtet?
Der Ansprechpartner für den Gewährleistungsanspruch ist immer der Verkäufer (Übergeber) und nicht der Hersteller. Nur für den Fall, dass sich der Konsument auf die freiwillige Garantieerklärung beruft, ist in den meisten Fällen der Hersteller der Garantieaussteller (s. Garantieunterlagen!) Bezugspunkt

Wo muss Gewähr geleistet werden?
Gewähr zu leisten ist in Österreich in der Regel an dem Ort, wo die Sache übergeben wurde, z.B. im Geschäft. Ausnahmen sind aber insbesondere für sperrige oder durch Einbau unbewegliche Sachen möglich.
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