1.) Betriebsvereinbarung notwendig (die DU unterschrieben hast)
2.) Strafrahmen bis zu 1 Jahr unbedingt für den der das ermöglicht und für den der´s liest !
Hab mich mit diesen hinweisen bei einem großkonzern erfolgreich gegen die einführung solcher sys gewährt, wurde aber von der pers.abt massiv zur einführung einer solchen möglichkeit gedrängt...
Bei mir ned
andere schwammerln werden aber kuschen, sag ich mal jetzt so
und zur kündigung wegen email: Arbeitsgericht rult
