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Alt 17.05.2002, 09:51   #6
Oli
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Mein Computer

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Kurz gesagt, das Mitlesen sowie Protokollieren von Mails und Internetzugriffen (z. B. Logs der Sites) ist nur gestattet, wenn

- grundsätzlich der Betriebsrat darüber informiert wurde und OK sagt
- zusätzlich die Mitarbeiter darüber informiert und aufgeklärt sind

Natürlich muß trotzdem vom Sysadmin, der die Mails liest, diese vertraulich behandeln, also er darf nicht z. B. den ganzen Schriftverkehr vor der Belegschaft offenlegen.

Ciao Oliver
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lg Oliver

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