Einzelnen Beitrag anzeigen
Alt 20.11.2000, 22:34   #1
Zwergerl
Elite
 
Benutzerbild von Zwergerl
 
Registriert seit: 14.11.2000
Ort: Graz
Alter: 47
Beiträge: 1.204


Zwergerl eine Nachricht über ICQ schicken
Beitrag

mag sein, daß dieser beitrag hier nicht ganz hereinpaßt, weil es nicht um die handies geht, sondern um die mobilkom. ich will hier auch nicht die mobilkom anschwärzen, aber es ist halt so, daß kaum jemand die geschäftsbedingungen einer firma richtig durchliest, weil es einfach manchmal zu viel ist......

zum thema: absatz 6 (glaub ich) der geschäftsbedingungen mobilkom. wenn man seine A1-nummer auf ein 3. person überträgt, muß der besitzer der nummer ein ummeldeformular ausfüllen und an die mobilkom schicken. dann wird zu einem bestimmten stichtag (den man ja selber angeben kann) abgerechnet und ab dort bekommt der neue besitzer die rechnung zugeschickt und anscheinend ist die sache damit gegessen. stimmt aber so nicht ganz!!! lt. geschäftsbedingungen wird die übertragung von der mobilkom nur dann akzeptiert, wenn der erste besitzer der handynummer eine schriftliche bestägtigung für die übertragung für die mobilkom erhält. allerdings wird diese bestätigung von der mobilkom nicht verschickt.

zahlt der neue besitzer der handynummer immer brav seine rechnung, dann passiert auch nix, aber wehe die rechnungen werden nicht bezahlt! dann haftet noch immer der alte besitzer der nummer!!! so geschehen bei meiner besten freundin - ihr hat die sache 14.000,- gekostet. 10.000,- handyrechnung für den nachbesitzer der nicht gezahlt hat und 4.000,- an gerichtsgebühren, weil sie nicht bereit war, das ganze freiwillig zu zahlen und sich von der mobilkom klagen ließ.

also paßt ein bisserl auf, wenn ihr eure nummer auf jemanden übertragt... auch wenn derjenige euer freund ist.... auch freunde können mal pleite sein auf jeden fall auf die bestätigung pochen!!!

lg

zwergerl
Zwergerl ist offline   Mit Zitat antworten