Zitat:
Original geschrieben von Neo
Nach Österr. Telekommunikationsgesetz hast du sehr wohl die Möglicheit bei AGB Änderung dich vom Vertrag zu lösen.
Zu beachten ist nur das Zeitfenster nach der Kundmachung.
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that´s it!
wenn jemand noch zu lange vertragsbindung hat wegen handybestellung oder sonstwas ist jetzt die gelegenheit günstig, oder auch etwas später, weil, wie gesagt, die agb 3.1 bereits ausgearbeitet werden
lg