@lomax
mit der zustimmung zu abgeänderten agbs hast du recht.nur stand das auf uraltverträgen nicht drauf.wer aber einer vertragsverlängerung zusgestimmt hat ,hat auch den agb´s in der jeweils gültigen fassung zugestimmt.
zahlt sich wegen der agb änderung wirklich eine kündigung aus ????
nicht wirklich. (ausser für providernomaden auf der suche nach neuen gestützten handys)
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