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Alt 06.05.2002, 22:41   #16
Neo
Inventar
 
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Nix Pech gehabt.

Das mag zwar in den AGBs drin stehen, ist aber beileibe nicht rechtsgültig.

Nach dem Gesetz kannst du bei AGB Änderung soundsoviel Tage nach Kundmachung (Wiener Amtsblatt/Zeitung) deine Einwände einbringen und wenn der Vertragspartner nicht einsteigt auf deine Forderungen (z.B. Beibehaltung der alten AGBs für dich) kannst du dich vom Vertrag lösen.

Das ist einmal eine Tatsache.
Und die Gesetze werden für ONE nicht umgeschrieben.

Leider "ändern" Firmen in deren AGBs gerne einmal die Gesetze.
Ist aber natürlich nicht rechtskräftig.

Nach Österr. Telekommunikationsgesetz hast du sehr wohl die Möglicheit bei AGB Änderung dich vom Vertrag zu lösen.
Zu beachten ist nur das Zeitfenster nach der Kundmachung.
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