Naja, was der BGB nicht verbietet, kann ja in einem anderen Gesetz geregelt sein. In diesem Fall ist das Disassemblieren (Voraussetzung für eine erfolgreiche Fehlersuche) ausdrücklich nicht erlaubt. Denn das darf der Urheber selbst bestimmen, und in aller Regel läßt er das nicht zu.
Betto
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