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Alt 21.04.2002, 11:47   #5
prof. maier
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Interessante Ansichtsweise ...

Rechtlich gesehen gilt auch bei Privatkäufen 6 Monate Garantie - worauf fundiert Deine Aussage also?

Das Problem ist halt zu seinem Recht zu kommen.

Wenn Du Dir etwas beim Birg oder Goldadler kaufst, das Ding funkt nicht, Du willst es zurücktauschen und der Verkäufer sagt "Pech. Hättest Du eben probieren müssen bevor Du es kaufst" ... was sagst Du dann?

Mir ist aber klar daß das de facto sowieso nur bei ausreichender Vertrauenswürdigkeit geht (ich hab ja schließlich auch schon ein paar Sachen verkauft und mußte selten, aber doch Dinge zurücknehmen).

Irgendwie sind die hier geäußerten Meinungen schon etwas befremdlich

Denken hier alle so?
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