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Alt 21.04.2002, 09:45   #3
Andragar
Inventar
 
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Na bei der Do-X hätte man ja fast persönlich mitfliegen können.

Es sprechen wohl vor allem vier Gründe gegen Wasserlandungen:
- Naturschutz
- Umweltschutz
- Lärmschutz
- Behördenschutz


Also braucht man generell eine Ausnahmegenemigung?
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