Zitat:
Original geschrieben von Hoshi
Nein, mußt nicht zahlen! Wie breits von Wizard beschrieben, ist es ein Formfehler. Würde auf jedenfall einspruch erheben. Ich hatte auch Recht bekommen, mußt natürlich angeben warum du Einspruch machst.
|
muß ich dann auf die anzeige warten oder soll ich gleich bei MA67 (Referat Parkometerstrafen) anrufen und reklamieren???
mfg
@valo
*rofl*